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Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde zur Querung für zu Fuß Gehende an der Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

zur Querung für zu Fuß Gehende an der Kreuzung Frankenallee/Sodener Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Ortsbeirat 1 an der Kreuzung Frankenallee / Sodener Straße anzuberaumen, um die Möglich-keiten einer sicheren Querung für Fußgehende und mobilitäts-eingeschränkte Personen auszuloten. Begründung: In diesem noch nicht sanierten Teilstück der Frankenallee besteht im Kreuzungsbereich keine markierte, sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeit für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen. Anwohnende und Besucher *innen der Geschäfte und Gaststätten queren die Kreuzung meist im Fahrbahnbereich, weil Fußwege und Fußgänger*innen-Überwege fehlen und der Mittelstreifen der Frankenallee zur Straße hin teilweise mit durchlaufenden Geländern versperrt ist. Leider lässt die Sanierung dieses Teilstücks noch auf sich warten, weshalb schnell umsetzbare Lösungen notwendig sind. Foto: Geoportal Frankfurt