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Fahrradständer Kreutzerstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.03.2020

Antrag Ortsbeirat

Fahrradständer Kreutzerstraße

Details im PARLIS OF_853-3_2020
14.05.2020

Antrag Ortsbeirat

Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen

Details im PARLIS OF_879-3_2020
28.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen

Details im PARLIS OM_6095_2020
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.03.2020, OF 853/3 Betreff: Fahrradständer Kreutzerstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten über den gesamten Verlauf der Kreutzerstraße auf der Seite der Fachhochschule rechts und links neben die Straßenleuchten sowie die Verkehrsschildstangen je einen Fahrradbügel so aufzustellen, dass dadurch zwei zusätzliche Fahrräder pro Fahrradbügel parallel zu den parkenden Autos abgestellt werden können.

Begründung:

Aufgrund des Wegfalls des FH Gebäudes 7 als Abstellmöglichkeit für Fahrräder wird auf der Kreutzerstraße ein diesbezüglicher Mangel entstehen. Derzeitig wird der breite Gehweg an manchen Stellen durch Laternen und Straßenschilder verschmälert. Der o.g. Vorschlag würde diese Verschmälerung des breiten Gehweges ausweiten, wobei eine immer noch ausreichende Gehwegbreite vorhanden bliebe. Gleichzeitig würde dem berechtigen Interesse der Anwohner nach Fahrradabstellmöglichkeiten Rechnung getragen werden. Die Fahrradaufstellung parallel zur Straße (quasi als Verlängerung der derzeitigen Abstellung an Laternen und Straßenschildern) entlang der gesamten Kreutzerstraße stellt somit eine effiziente und effektive Möglichkeit dar.Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2020, OF 879/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6095 2020 1. Die Vorlage OF 853/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 879/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 879/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme