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Starkregenereignis am 02.05.2024

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der GoetheUniversität Frankfurt

Details im PARLIS OM_1002_2021
31.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der Goethe-Universität Frankfurt

Details im PARLIS ST_242_2022
21.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Starkregenereignis am 02.05.2024

Details im PARLIS OF_830-10_2024
04.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Starkregenereignis am 02.05.2024

Details im PARLIS OM_5556_2024
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.05.2024, OF 830/10 Betreff: Starkregenereignis am 02.05.2024 Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22 Es steht außer Frage, dass insbesondere auch zum Schutz vor Schäden bei Starkregen-ereignissen unterschiedlichste Vorsorgepflichten bei Hauseigentümern bzw. Vermietern bestehen (s. bspw. § 8, Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main). Selbst Mieter unterliegen gewissen Pflichten. Der Magistrat gibt aber zu verstehen, dass er auch eigenen Handlungsbedarf erkennt. So wurde das Pilotprojekt Starkregenkonzept Frankfurter Berg initiiert. Es wurde ferner mitgeteilt, dass "zwei betrachtete Maßnahmen Eingriffe in den Straßenraum beinhalten und sich bei einem erkennbaren Mehrwert vergleichsweise einfach umsetzen ließen". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wurden die Bordsteinabsenkung im Parkbereich und die Ergänzung von Sinkkästen im Holunderweg umgesetzt? 2. Wenn nicht, wären die erneuten Starkregenfolgen bzw. -schäden erwartbar geringer ausgefallen? 3. Sieht der Magistrat die Möglichkeit von Gebührenbescheiden für Feuerwehreinsätze abzusehen, sofern keine Pflichtverletzungen der Betroffen bestehen?dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5556 2024 Die Vorlage OF 830/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme