Erhalt historischer Gebäude - Keine Erpressung durch Straftaten
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei der Nutzung leerstehender Gebäude keine illegalen Besetzungen zu bevorzugen und die Öffentlichkeit sowie den Ortsbeirat über Planungen und Verzögerungen zu informieren. Dies soll dazu beitragen, zukünftige Hausbesetzungen zu vermeiden und eine zügige Planung sicherzustellen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
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Neues zu Jordanstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird dazu aufgefordert,
- bei der Entscheidung über den weiteren Umgang mit Liegenschaften, die derzeit ungenutzt sind, nicht diejenigen bezüglich einer weiteren Nutzung zu bevorzugen, die sich zuvor widerrechtlich Zugang zu den Gebäuden verschafft haben und diese besetzt haben;
- keine öffentlichen Gebäude einzelnen Initiativen, sondern wenn dann tatsächlich der Allgemeinheit, zur Verfügung zu stellen und
- dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb eines Gebäudes, Ablauf eines Mietverhältnisses oder eines anderen Umstands, der zum Leerstand eines öffentlichen Gebäudes führt, für dieses Gebäude eine Planung zur weiteren Nutzung und Umsetzung des entsprechenden Vorhabens erarbeitet wird. Über diese Planung ist u.a. der Ortsbeirat zu informieren, dies schließt die Information über Verzögerungen und die Gründe ein.
Ist die Stadt Frankfurt nicht Eigentümerin einer leerstehenden Liegenschaft, sondern das Land Hessen, so geht der Magistrat regelmäßig auf das Land Hessen zu und holt die entsprechenden Informationen ein, auch darüber ist der Ortsbeirat zu informieren.
Begründung
In jüngster Zeit kam es im Ortsbezirk 2 zu zwei Hausbesetzungen, die in der Öffentlichkeit berechtigter Weise für viel Aufsehen sorgten. Im Fall der Jordanstraße 3 hat der Magistrat, für den Ortsbeirat 2 aus nicht nachvollziehbaren Gründen, die Frist für eine Räumung verstreichen lassen. Im Fall der Dondorf Druckerei dauerte der Polizeieinsatz mehrere Tage an. Diese Ereignisse sind vermeidbar. Es fehlt hier an einer zügigen Planung und der Information des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Dezember 2023 brachte FDP im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.03.2024 im OBR 2 abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)