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Maßnahmen gegen Ratten, Tauben und Krähen im Bereich der Eckernförder Straße in Eckenheim

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Krähen im Bereich der Eckernförder Straße in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere der GWH - gebeten, geeignete Maßnahmen gegen die unverhältnismäßigen Folgen der Fütterung von Tauben im Bereich der Eckernförder Straße zu treffen. Begründung: Im Bereich der Eckernförder Straße sowie der angrenzenden Straßen kommt es seit längerer Zeit zu unhygienischen und teils erheblich störenden Folgen durch das übermäßige Füttern von Tauben. Nach Informationen des Ortsbeirates 10 wird in einem der Gärten der Häuser in der entsprechenden Straße seitens einer Anwohnerin oder eines Anwohners in großem Maße Taubenfutter verteilt. Die Beschwerden der Anwohner über Kot und weitere Verschmutzungen sowie über das übermäßige Auftreten von Krähen und immer mehr auch von Ratten mehren sich. Teilweise sind ganze Dächer (auch jene der Häuser der GWH) mit Tauben und Krähen gefüllt, die auf die teils mehrmals stündlich erfolgende Fütterung warten. Zudem landen Teile des Futters, welches von den Vögeln verloren wird, in den Nachbargärten, den Dächern und auf der Straße. Auch der angrenzende Sinai-Park ist davon betroffen. Es kommt vermehrt zu Schäden an den umliegenden Gebäuden und Fahrzeugen sowie zu Geruchsbelästigung, insbesondere im Sommer. Im Umfeld des fraglichen Grundstückes wurden nach Angaben von Anwohnern sogar bereits Solaranlagen durch die ebenfalls angezogenen Krähen erheblich beschädigt. Dem Ortsbeirat 10 ist bekannt, dass die Möglichkeiten des Magistrats beim Füttern auf einem Privatgrundstück nicht denen im öffentlichen Raum entsprechen. Jedoch sollten gleichwohl ausreichende Maßnahmen getroffen werden, sei es durch städtisches Einwirken auf die handelnden Personen, durch das entsprechende und mit dem Tierschutz im Einklang stehende Bekämpfen der Ursachen und Folgen zumindest in den angrenzenden öffentlichen Grünflächen (in deren Bereich unter anderem eine Kita und eine Grundschule liegen) oder zumindest durch verstärkte Kontrollen seitens des Ordnungsamtes.

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