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Fahrradverkehr im Bereich der Eisenbahnunterführung Dreihäusergasse

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Eisenbahnunterführung Dreihäusergasse Am Nachmittag des 05.09.2014 sind in diesem Bereich zwei Radfahrer zusammengestoßen. Von Passanten bzw. Anliegern wurde die Polizei und ein Notarzt- oder Krankenwagen herbeigerufen. Einer der Radfahrer wurde mit diesem Wagen in ein Krankenhaus gebracht. Laut Angabe des ermittelnden Beamten des 12. Polizeireviers hat einer der beiden Radfahrer die Zaunstraße vom Lachweg kommend "mit stark überhöhter Geschwindigkeit" befahren. Die Zaunstraße ist dort nur als Weg mit erheblichem Gefälle ausgebildet. Sie ist für Radfahrer gesperrt und nur für den Fußgängerverkehr zugelassen. Der entstandene Sachschaden liegt nur bei ca. 100 Euro. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut auf die Gefährlichkeit einer zugelassenen, nicht eingeschränkten Nutzung der nur 1,75 m breiten Unterführung und der angrenzenden Flächen hingewiesen und aufgefordert, die bestehenden Schutzeinrichtungen bestehen zu lassen und nach Möglichkeit auszubauen. Ganz am Rande sei vermerkt, dass sich - wie bekannt wurde - die Bewohner der Dreihäusergasse inzwischen geschlossen gegen einen Abbau der vorhandenen Drängelgitter wenden und in einer Unterschriftenaktion den Magistrat um Beibehaltung gebeten haben.