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Parken in zwei Straßen in der Eisenbahner-Siedlung in Nied

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.08.2013

Antrag Ortsbeirat

Parken in zwei Straßen in der Eisenbahner-Siedlung in Nied

Details im PARLIS OF_803-6_2013
05.11.2013

Antrag Ortsbeirat

Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied

Details im PARLIS OF_857-6_2013
26.11.2013

Anregung Ortsbeirat

Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied

Details im PARLIS OM_2682_2013
Partei: SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.08.2013, OF 803/6

Betreff: Parken in zwei Straßen in der Eisenbahner-Siedlung in Nied
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Eisenbahnersiedlung in Nied in der Straße Brunnenpfad in Fahrtrichtung rechts (die Straße ist Einbahnstraße) das Parken zwischen Vorm Wald und Neumarkt zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße ein Schild Verkehrsberuhigter Bereich Anfang (Zeichen 325.1) und ein Schild Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen 315) aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, so dass das Parken vor Einfahrten, Zugängen zu Häusern, Wegen oder Gärten, ausgespart wird. Am Ende der Straße wird das Schild Verkehrsberuhigter Bereich Ende (Zeichen 325.2) aufgestellt; in der Eisenbahnersiedlung in Nied in der Straße Taunusblick in Fahrtrichtung vom Neumarkt zu Am Selzerbrunnen auf der rechten Seite das Parken durchgängig zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße an der Einmündung vom Neumarkt ein Schild Verkehrsberuhigter Bereich Anfang (Zeichen 325.1) und ein Schild Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen 315) aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, und zwar so dass an geeigneten Stellen in einem angemessenen Abstand voneinander zwei Abschnitte bleiben, wo das Parken nicht erlaubt ist, um bei Gegenverkehr ein Ausweichen der PKWs zu ermöglichen. Am Ende der Straße wird das Schild Verkehrsberuhigter Bereich Ende (Zeichen 325.2) aufgestellt. Die Beschilderung Verkehrsberuhigter Bereich ist natürlich auch für die Gegenrichtung genauso aufzustellen.

Begründung:

Diese Maßnahmen bewirken, dass das Parken in der oben beschriebenen Weise in den beiden Straßen zugelassen wird. Sie sind bei einer Ortsbegehung am 15.8.2013 im Einvernehmen mit einer Vertreterin des Straßenverkehrsamtes abgesprochen worden.Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2013, OF 857/6
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern zu organisieren. 2. Die Vorlage OF 803/6 wird zurückgestellt, bis der entsprechende Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 803/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2682 2013 1. Die Vorlage OF 803/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 857/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 857/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU