Parken in zwei Straßen in der Eisenbahner-Siedlung in Nied
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Neues zu Taunusblick per E-MailBegründung
in Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Eisenbahnersiedlung in Nied in der Straße Brunnenpfad in Fahrtrichtung rechts (die Straße ist Einbahnstraße) das Parken zwischen Vorm Wald und Neumarkt zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße ein Schild Verkehrsberuhigter Bereich Anfang (Zeichen 325.1) und ein Schild Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen 315) aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, so dass das Parken vor Einfahrten, Zugängen zu Häusern, Wegen oder Gärten, ausgespart wird. Am Ende der Straße wird das Schild Verkehrsberuhigter Bereich Ende (Zeichen 325.2) aufgestellt; in der Eisenbahnersiedlung in Nied in der Straße Taunusblick in Fahrtrichtung vom Neumarkt zu Am Selzerbrunnen auf der rechten Seite das Parken durchgängig zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße an der Einmündung vom Neumarkt ein Schild Verkehrsberuhigter Bereich Anfang (Zeichen 325.1) und ein Schild Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen 315) aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, und zwar so dass an geeigneten Stellen in einem angemessenen Abstand voneinander zwei Abschnitte bleiben, wo das Parken nicht erlaubt ist, um bei Gegenverkehr ein Ausweichen der PKWs zu ermöglichen. Am Ende der Straße wird das Schild Verkehrsberuhigter Bereich Ende (Zeichen 325.2) aufgestellt. Die Beschilderung Verkehrsberuhigter Bereich ist natürlich auch für die Gegenrichtung genauso aufzustellen. Begründung: Diese Maßnahmen bewirken, dass das Parken in der oben beschriebenen Weise in den beiden Straßen zugelassen wird. Sie sind bei einer Ortsbegehung am 15.8.2013 im Einvernehmen mit einer Vertreterin des Straßenverkehrsamtes abgesprochen worden.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2013, OF 803/6
Betreff: Parken in zwei Straßen in der Eisenbahner-Siedlung in Nied
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Eisenbahnersiedlung in Nied in der Straße Brunnenpfad in Fahrtrichtung rechts (die Straße ist Einbahnstraße) das Parken zwischen Vorm Wald und Neumarkt zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße ein Schild Verkehrsberuhigter Bereich Anfang (Zeichen 325.1) und ein Schild Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen 315) aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, so dass das Parken vor Einfahrten, Zugängen zu Häusern, Wegen oder Gärten, ausgespart wird. Am Ende der Straße wird das Schild Verkehrsberuhigter Bereich Ende (Zeichen 325.2) aufgestellt; in der Eisenbahnersiedlung in Nied in der Straße Taunusblick in Fahrtrichtung vom Neumarkt zu Am Selzerbrunnen auf der rechten Seite das Parken durchgängig zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße an der Einmündung vom Neumarkt ein Schild Verkehrsberuhigter Bereich Anfang (Zeichen 325.1) und ein Schild Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen 315) aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, und zwar so dass an geeigneten Stellen in einem angemessenen Abstand voneinander zwei Abschnitte bleiben, wo das Parken nicht erlaubt ist, um bei Gegenverkehr ein Ausweichen der PKWs zu ermöglichen. Am Ende der Straße wird das Schild Verkehrsberuhigter Bereich Ende (Zeichen 325.2) aufgestellt. Die Beschilderung Verkehrsberuhigter Bereich ist natürlich auch für die Gegenrichtung genauso aufzustellen.
Begründung: Diese Maßnahmen bewirken, dass das Parken in der oben beschriebenen Weise in den beiden Straßen zugelassen wird. Sie sind bei einer Ortsbegehung am 15.8.2013 im Einvernehmen mit einer Vertreterin des Straßenverkehrsamtes abgesprochen worden.Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2013, OF 857/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2013Sie sind hierOFOF 803/6Parken in zwei Straßen in der Eisenbahner-Siedlung in NiedOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. November 2013OFOF 857/6Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in NiedOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2013OMOM 2682Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in NiedDirektanregung
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 211Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung NiedStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU