Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?
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Bisheriger Verlauf
26.02.2024
12.03.2024
Antrag Ortsbeirat
Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?
Details im PARLIS OF_785-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?
Details im PARLIS OM_5260_202426.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?
Details im PARLIS OF_785-10_202412.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?
Details im PARLIS OM_5260_2024 Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.02.2024, OF 785/10
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 10 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Falls dieses zutrifft, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke? 2. Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand? 3. Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/ oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -Erweiterungsbauten und KiTa-Neu- oder -Erweiterungsbauten können auf Grund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben? 5. Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? 6. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, , damit vor allem Filetlagen nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen, etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen, bereits eingeleitet? Auf Grund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein.
Betreff: Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?
Der Ortsbeirat möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 10 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind. Falls dieses zutrifft, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke? 2. Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand? 3. Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/ oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -Erweiterungsbauten und KiTa-Neu- oder -Erweiterungsbauten können auf Grund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden? 4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben? 5. Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs? 6. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, , damit vor allem Filetlagen nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen, etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen, bereits eingeleitet? Auf Grund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein.
Begründung:
Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Baustellen wie an der Hauptwache stehen still, die Zukunft des Areals am ehemaligen Polizeipräsidium oder am ehemaligen Karstadt-Quartier sind unklar. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z.B. Schulen und KiTas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann, bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5260 2024 Die Vorlage OF 785/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE