Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?

Vorlagentyp: OFFDP
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen der aktuellen Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern auf den Ortsbezirk 10 zu prüfen und zu berichten. Dies ist wichtig, um die betroffenen Bauprojekte und deren Konsequenzen für die Allgemeinheit zu verstehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bauleitplanung und der Bau von Immobilien im Ortsbezirk 10 durch die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betroffen sind.

Falls dieses zutrifft, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Bauprojekte sind aktuell - aufgeschlüsselt nach Stadtteil - von Insolvenzen eines Entwicklers betroffen, wer sind die jeweiligen Entwickler und wie lauten die genauen Adressen der betroffenen Grundstücke?
  2. Bei welchen Projekten sind bereits städtebauliche Verträge unterzeichnet worden? Haben diese auch nach Eröffnung der jeweiligen Insolvenzverfahren Bestand?
  3. Bei welchen Projekten sind festgesetzte Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Versorgungsflächen und/ oder Verkehrsflächen betroffen? Welche Grünflächen, Schulneu- oder -Erweiterungsbauten und KiTa-Neu- oder -Erweiterungsbauten können auf Grund von Insolvenzen aktuell nicht weiter geplant, gebaut oder hergestellt werden?
  4. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bei Baustopps ergriffen, um nicht mehr benötigte Flächen für Baustelleneinrichtungen der Allgemeinheit zurückzugeben?
  5. Gibt es Bestrebungen seitens des Magistrats betroffene Grundstücke selbst oder durch Gesellschaften in städtischer Hand zu erwerben, um diese in Eigenregie zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Deckung des stadteigenen Bedarfs?
  6. Welche Maßnahmen erwägt der Magistrat, , damit vor allem Filetlagen nicht wieder jahrelang unentwickelt bleiben? Hat der Magistrat solche Maßnahmen, etwa Baugebote, Grundstücksübernahmen und Enteignungen, bereits eingeleitet?

Auf Grund der Vielzahl der Fragen und der Komplexität der Thematik ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert im Rahmen von Zwischenberichten zu antworten, sollte eine Beantwortung aller Fragen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht möglich sein.

Begründung

Die momentane Insolvenzwelle unter Immobilienentwicklern betrifft auch Frankfurt. Baustellen wie an der Hauptwache stehen still, die Zukunft des Areals am ehemaligen Polizeipräsidium oder am ehemaligen Karstadt-Quartier sind unklar. Auch kleinere Wohnungsbauprojekte werden aktuell nicht fertiggestellt. Daher ist es wichtig zu erfahren, wo es aktuell genau zu Problemen kommt und welche Möglichkeiten der Magistrat bei Insolvenzen hat. Vor allem bei Insolvenzen, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben, wenn z.B. Schulen und KiTas nicht gebaut werden können oder eine Grünfläche nicht angelegt werden kann, bei Baustelleneinrichtungen, die Fuß- und Radwege sowie Parkplätze und Straßen betreffen, ist der Informationsbedarf in der Bevölkerung groß.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2024Sie sind hier
    OFOF 785/10Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 12. März 2024OMOM 5260Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?Direktanregung
  3. 5. August 2024Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1455Insolvenzwelle bei Immobilienentwicklern - sind Objekte im Ortsbezirk 10 davon betroffen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 28 · 12.03.2024
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5260 2024 Die Vorlage OF 785/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen