Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die bestehenden Missstände im Bereich der Videoüberwachung zu adressieren und konkrete Fragen zur Sicherheit und zur Effektivität der Maßnahmen zu beantworten. Ziel ist es, die Sicherheit der Anwohner zu erhöhen und die Probleme des Drogenhandels und der Kriminalität zu bekämpfen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Mit ST 491 vom 20.02.2023 hat der Magistrat Altbekanntes festgestellt, nämlich dass die Aufrüstung der Videoüberwachung durch die Stadtverordnetenversammlung im Jahre 2018 beschlossen wurde oder dass es aus Sicht der Polizei keinen Anlass zur Neubewertung gäbe und diese die Videoübewachung befürworte. Mit keinem Wort geht der Magistrat auf die in der Magistratsanregung geschilderten Missstände aus Sicht der Anwohnenden und Anliegenden ein: Nämlich den in die Wohngebiete hineinwabernden Drogenhandel, die Okkupierung von Durchgängen, Geschäften, Hauseingängen und Hinterhöfen durch Dealer sowie Begleitstraftaten wie Auto- und Briefkastenaufbrüche. Auch ignoriert wird der Wunsch aus der Bevölkerung nach "echten", ansprechbaren und Schutz gebenden Polizeistreifen.
Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Warum brauchte der Magistrat ziemlich genau elf Monate für eine derart schwammige Antwort ohne substanziellen Inhalt und fehlenden Faktenvortrag?
- Warum ist der Magistrat nicht auf die in der Magistratsanregung beschriebenen Zustände in den Wohnbereichen und Ladenzeilen eingegangen?
- Der Magistrat spricht von einem wichtigen Aspekt für das Sicherheitsgefühl im Bereich der Konstablerwache. Lässt sich daraus ableiten, dass der Magistrat "tatsächliche" Sicherheit durch anwesende Polizeistreifen einer "gefühlten" Sicherheit durch Videoüberwachung unterordnet und nicht befürwortet?
- Auf welchem belastbaren Zahlenmaterial fußen die Aussagen des Magistrats?
Begründung
Die Stellungnahme ST 491 ist einseitig und nicht objektiv, denn der Magistrat benutzt das hochemotional besetzte Thema "Übergriffe auf quere Menschen", um die Existenz der Videoüberwachung zu begründen. Festzuhalten bleibt hier, dass die Angriffe trotz Videoüberwachung stattfanden und trotz Nachrüstung der Anlage auch weiterhin stattfinden. In der Presse wurde vereinzelt vorgetragen, dass Videoüberwachung zur Aufklärung beiträgt. Belastbares Zahlenmaterial darüber, wie viele Straftaten sich auf nicht überwachte Bereiche verlagert haben, sowie Aufklärungsquoten und -methoden wurden nicht vorgelegt. Ein zuvor vorgelegtes "Gutachten" des Polizeipräsidenten zur Videoüberwachung im Allerheiligenviertel strotzte nur so vor Allgemeinfloskeln und subjektiven Beurteilungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2022OFOF 361/1Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Trierischer Hof und AllerheiligenviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022OMOM 1833Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und AllerheiligenviertelDirektanregung
- 24. Juni 2022STST 1477Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und AllerheiligenviertelStellungnahme
- 20. Februar 2023STST 491Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und AllerheiligenviertelStellungnahme
- 28. Februar 2023Sie sind hierOFOF 766/1Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt SpekulationenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2023OMOM 3757Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt SpekulationenDirektanregung
- 31. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1604Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt SpekulationenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen CDU, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei (= Ablehnung)