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Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
75 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die bestehenden Missstände im Bereich der Videoüberwachung zu adressieren und konkrete Fragen zur Sicherheit und zur Effektivität der Maßnahmen zu beantworten. Ziel ist es, die Sicherheit der Anwohner zu erhöhen und die Probleme des Drogenhandels und der Kriminalität zu bekämpfen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Sicherheit verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:

Mit ST 491 vom 20.02.2023 hat der Magistrat Altbekanntes festgestellt, nämlich dass die Aufrüstung der Videoüberwachung durch die Stadtverordnetenversammlung im Jahre 2018 beschlossen wurde oder dass es aus Sicht der Polizei keinen Anlass zur Neubewertung gäbe und diese die Videoübewachung befürworte. Mit keinem Wort geht der Magistrat auf die in der Magistratsanregung geschilderten Missstände aus Sicht der Anwohnenden und Anliegenden ein: Nämlich den in die Wohngebiete hineinwabernden Drogenhandel, die Okkupierung von Durchgängen, Geschäften, Hauseingängen und Hinterhöfen durch Dealer sowie Begleitstraftaten wie Auto- und Briefkastenaufbrüche. Auch ignoriert wird der Wunsch aus der Bevölkerung nach "echten", ansprechbaren und Schutz gebenden Polizeistreifen.

Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Warum brauchte der Magistrat ziemlich genau elf Monate für eine derart schwammige Antwort ohne substanziellen Inhalt und fehlenden Faktenvortrag?
  2. Warum ist der Magistrat nicht auf die in der Magistratsanregung beschriebenen Zustände in den Wohnbereichen und Ladenzeilen eingegangen?
  3. Der Magistrat spricht von einem wichtigen Aspekt für das Sicherheitsgefühl im Bereich der Konstablerwache. Lässt sich daraus ableiten, dass der Magistrat "tatsächliche" Sicherheit durch anwesende Polizeistreifen einer "gefühlten" Sicherheit durch Videoüberwachung unterordnet und nicht befürwortet?
  4. Auf welchem belastbaren Zahlenmaterial fußen die Aussagen des Magistrats?

Begründung

Die Stellungnahme ST 491 ist einseitig und nicht objektiv, denn der Magistrat benutzt das hochemotional besetzte Thema "Übergriffe auf quere Menschen", um die Existenz der Videoüberwachung zu begründen. Festzuhalten bleibt hier, dass die Angriffe trotz Videoüberwachung stattfanden und trotz Nachrüstung der Anlage auch weiterhin stattfinden. In der Presse wurde vereinzelt vorgetragen, dass Videoüberwachung zur Aufklärung beiträgt. Belastbares Zahlenmaterial darüber, wie viele Straftaten sich auf nicht überwachte Bereiche verlagert haben, sowie Aufklärungsquoten und -methoden wurden nicht vorgelegt. Ein zuvor vorgelegtes "Gutachten" des Polizeipräsidenten zur Videoüberwachung im Allerheiligenviertel strotzte nur so vor Allgemeinfloskeln und subjektiven Beurteilungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Februar 2022OFOF 361/1Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Trierischer Hof und AllerheiligenviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. März 2022OMOM 1833Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und AllerheiligenviertelDirektanregung
  3. 24. Juni 2022STST 1477Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und AllerheiligenviertelStellungnahme
  4. 20. Februar 2023STST 491Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und AllerheiligenviertelStellungnahme
  5. 28. Februar 2023Sie sind hier
    OFOF 766/1Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 21. März 2023OMOM 3757Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt SpekulationenDirektanregung
  7. 31. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1604Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt SpekulationenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3757 2023 Die Vorlage OF 766/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARLBFFDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen CDU, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei (= Ablehnung)

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