Fehlendes akustisches Signal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Lichtsignalanlage Gutleutstraße / Hafenstraße mit einem Tonsignal für Blinde ausgestattet wird, um es diesem Personenkreis zu ermöglichen, die Kreuzung ohne fremde Hilfe zu queren.