Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in „An den Fleschwerken“
Begründung
zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in "An den Fleschwerken" Der Ortsbeirat möge nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main beschließen: die dreieckige Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage wird benannt in "An den Fleschwerken". Begründung: Wie von unzähligen anderen, ebenfalls von jüdischen Eigentümern geführten Nachbarfirmen gibt es von den Flesch-Werken heute wegen der Arisierung keine Spur mehr. Diese und unzählige andere jüdische Unternehmen, die zwischen 1933 und 1941 unfreiwillig den Besitzer gewechselt haben, fanden praktisch keinen "Platz" im Gedächtnis der Stadt Frankfurt. Die Verbrechen des Dritten Reiches wurden damit langfristig perpetuiert. Die Flesch-Werke und Herbert Flesch stehen stellvertretend für Tausende ähnlicher Fälle - in Frankfurt und im restlichen Deutschland. Wo den Opfern zu Lebzeiten keine materielle Restitution zuteil wurde, soll ihrer wenigstens heute in würdiger Form gedacht werden. Die Benennung als "An den Fleschwerken" wäre nicht zuletzt ein erster Schritt zur Neugestaltung jenes kleinen dreieckigen Platzes an der Ecke Kleyerstraße / Schwalbacher Straße. Eine Neugestaltung, die aus einem vernachlässigten Dreieck mit Distanzgrün wieder einen begehbaren Ort machen würde, der er noch vor wenigen Jahrzehnten war. Dadurch soll ein Ort entstehen, der außerdem die Möglichkeit bietet, sich über das Thema Ausgrenzung, Entrechtung und Enteignung der deutschen Juden zwischen 1933 und 1939 am Beispiel der Flesch-Werke zu informieren. Wegen der unmittelbaren Nähe zu den Fleschwerken wäre schließlich auch der nötige Ortsbezug hergestellt