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Änderung der Gebührenbemessung für Außengastronomieflächen und saisonale Verkaufsstände

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.10.2024, OF 759/3 Betreff: Änderung der Gebührenbemessung für Außengastronomieflächen und saisonale Verkaufsstände Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die neu eingeführte Gebührenbemessung für Außengastronomieflächen auszusetzen und wieder zur alten Regelung zurückzukehren. Dabei wurde nicht zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschaften Flächen unterschieden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert und entsprechend der alten Regelung angepasst werden.

Begründung:

Wenn eine Unterscheidung in der Gebührenbemessung gemacht werden soll, dann würde sich anbieten die Gebühren nach Größe der Fläche zu staffeln, d.h. die Gebühren sollten an die jeweiligen Flächengrößen angepasst werden, d.h. ab einer bestimmten Größe der Sommergartenfläche steigt der Quadratmeterpreis. Möglich wäre darüber hinaus bei genehmigten Außengastronomieflächen im Vorgartenbereich eine zusätzlich beantragte Fläche im öffentlichen Straßenraum ebenfalls höher zu bepreisen. Nicht einsehbar ist, warum die Gebühren für einen Sommergarten auf einem Parkplatz teurer sein sollen, als ein Sommergarten, der einen ganzen öffentlichen Platz vereinnahmt, wie auf dem Merianplatz.Beratung im Ortsbeirat: 3