Günstiger Wohnraum im Ortsbeirat 1: Ermittlung des Leerstands im Bahnhofsviertel
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Übersicht über den Leerstand städtischer Wohnungen und von städtischen Beteiligungen wie der ABG im Bahnhofsviertel zu veröffentlichen.
Begründung
Es ist gerade in diesen Zeiten knappen Wohnraums nicht nachvollziehbar, warum in Frankfurt Wohnraum leer steht, umso mehr, wenn es sich um städtische Immobilien im weitesten Sinn handelt. Der Druck im Bahnhofsviertel ist durch die besondere Gemengelage groß. Gerade hier wird Wohnraum für obdachlose und kranke Menschen benötigt. Da nur vereinzelte, leerstehende Immobilien bekannt sind, wie beispielsweise diejenige in der Moselstraße 11, ist es wichtig, einen Gesamtüberblick hinsichtlich Anzahl und Lage zu bekommen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme