Weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße / An der Hauptwache / Biebergasse zu installieren, bevorzugt in der Nähe der Abgänge zur U- und S-Bahn. Begründung: Die Fahrradständer direkt am Abgang an der Kreuzung von Schillerstraße und An der Hauptwache werden gut genutzt, an Markttagen sind sie hoffnungslos überfüllt. Unachtsam aufgestellte E-Scooter verschlimmern die Situation. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten. Fotos (privat)