Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42
Begründung
Liegenschaft Hansenweg 42 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Zufahrt zur Liegenschaft "Hansenweg 42" mittels Parkwinkeln und Pollern derart abzusichern, dass die Zufahrt wieder problemlos möglich ist. Begründung: Die Zufahrt zur Liegenschaft "Hansenweg 42" war durch Parkwinkel und durch ein Drängelgitter abgesichert, so dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liegenschaft möglich war, den zur Liegenschaft gehörigen Parkplatz zu erreichen. Nach der Sanierung des Abschnittes im Hansenweg wurden die Parkwinkel nur teilweise und das Drängelgitter gar nicht mehr erneuert. Aufgrund des bestehenden Parkdrucks wird die Einfahrt nun bedauerlicherweise derart zugeparkt, dass die Erreichbarkeit des zur Liegenschaft gehörigen Parkplatzes teilweise nur schwer oder gar nicht mehr gewährleistet ist. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge dar.