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Greifstraße: Ergänzender Baumschutz und Komplettierung des Straßenbaum-Ensembles

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.02.2015

Antrag Ortsbeirat

Greifstraße: Ergänzender Baumschutz und Komplettierung des Straßenbaum-Ensembles

Details im PARLIS OF_648-2_2015
20.04.2015

Anregung Ortsbeirat

Greifstraße: Ergänzender Baumschutz und Komplettierung des Straßenbaum-Ensembles

Details im PARLIS OM_4016_2015
Partei: GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.02.2015, OF 648/2

Betreff: Greifstraße: Ergänzender Baumschutz und Komplettierung des Straßenbaum-Ensembles
Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass die beiden äußeren Bäume der dort vorhandenen Dreier-Gruppe mit einem hinreichenden Baumschutz - gegebenenfalls jeweils mit einem dritten, dann zur Straßenseite orientierten Anlehnbügel - versehen werden. Weiters soll sichergestellt werden, dass Fußgänger, die hier die Greifstraße entlang der Rohmerstraße queren möchten, dies ungehindert vom ruhenden motorisierten Individualverkehr auch tun können. Hierzu ist der Eckbereich des Fußweges - gegebenenfalls mit korrespondierendem Baumschutz - abzupollern. Schließlich ist zu prüfen und zu berichten, ob sich die stra ßenbegleitende Baumgruppe komplettieren lässt; auch ohne Einschränkung auf die hier vorhandenen Möglichkeiten des Querparkens scheint hier die Schaffung von drei weiteren Baumstandorten problemlos möglich zu sein.

Begründung:

Durch die entsprechende gestalterische Konformität mit dem Kurfürstenplatz gelingt eine Aufwertung des Straßenbildes; ein wirksamer Baumschutz (hier vorwiegend vor "Stoßstange an Borke") schützt daneben auch langfristig die Investitionen in das "Straßenbegleitgrün".
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 2 am 09.03.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 648/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4016 2015 Die Vorlage OF 648/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme