Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Mainufer Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten.
- Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl die Benutzer in der Nähe der Fähre, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, ihre Räder sicher und trocken parken. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A Erste Parkreihe, direkt an der Fähre. Hierzu muss der Behindertenparkplatz verlegt werden. Die Parkanlage verbraucht in etwa die Fläche eines PKW Stellplatzes. Fläche B Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2 Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird.
Inhalt
Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6
Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten.
- Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl die Benutzer in der Nähe der Fähre, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, ihre Räder sicher und trocken parken. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A Erste Parkreihe, direkt an der Fähre. Hierzu muss der Behindertenparkplatz verlegt werden. Die Parkanlage verbraucht in etwa die Fläche eines PKW Stellplatzes. Fläche B Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2 Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird.Nebenvorlage: Antrag vom 05.04.2018, OF 664/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. Februar 2017STST 256Gedenktafel zur Erinnerung an die Jüdische Gemeinde NiederurselStellungnahme
- 28. August 2017OFOF 467/6Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2017OMOM 2083Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen!Direktanregung
- 9. Februar 2018STST 256Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen!Stellungnahme
- 21. März 2018Sie sind hierOFOF 644/6Höchst: Fahrradabstellanlagen am MainuferOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 5. April 2018OFOF 664/6Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am MarktplatzOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 10. April 2018OMOM 2954Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am MarktplatzDirektanregung
- 27. August 2018STST 1641Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am MarktplatzStellungnahme
- 29. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 2025Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer und am MarktplatzStellungnahme
- 6. September 2019OFOF 1116/6Fahrradabstellanlage am Höchster MarktOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2019OMOM 5034Fahrradständer am Höchster MarktDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme