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Außengastronomie auf Parkflächen in der unteren Berger Straße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.01.2024, OF 627/3 Betreff: Außengastronomie auf Parkflächen in der unteren Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, a) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen in der unteren Berger Straße werden nur als Ersatz für Außengastronomieflächen auf dem Fußweg genehmigt und nur auf der westlichen Straßenseite. b) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen müssen, wenn die Bestuhlung entfernt wird, wieder als Parkflächen nutzbar sein. c) Weitere neue Außengastronomieflächen sollen in der unteren Berger Straße nicht mehr genehmigt werden.

Begründung:

Durch die Verlegung von Außengastronomieflächen auf der westlichen Straßenseite auf Parkflächen würden die Fußwege besser passierbar werden. Die Genehmigung darf jedoch nicht dazu führen die Außengastronomiefläche dadurch zu erweitern. Weiterhin müssen die Parkplätze, wenn sie nicht für die Außengastronomie genutzt werden, wieder als Parkflächen zur Verfügung stehen. Der Parkdruck ist im östlichen Nordend sehr hoch, die Parkraumbewirtschaft noch nicht umgesetzt und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität hat der Ortsbeirat bereits im letzten Jahr beschlossen die Parkplätze auf der östlichen Straßenseite durch die Änderung von Quer- in Längsparkplätze in großer Zahl zu reduzieren. Deshalb sollten keine weiteren Parkplätze in dieser noch von einigen Einzelhändlern geprägten Einkaufsstraße unterbleiben.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, die Punkte a) bis d) getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5040 2024 Die Vorlage OF 627/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei Punkt b) nach "Bestuhlung" das Wort "saisonbedingt" eingefügt wird. Ergänzt wird "d) Außengastronomieflächen müssen während des Berger Straßenfestes frei gemacht werden". Die Punkte a), b) und d) der Vorlage werden beschlossen; Punkt c) wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu c) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und LINKE. (= Annahme) zu d) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)