Straßenreinigung im Ringelnatzgässchen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Ringelnatzgässchen Anwohner berichten, dass das Ringelnatzgäßchen, das doch im Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main, das der Straßenreinigungssatzung (StrRS) als Anhang beigefügt ist, s . v. Eschersheimer Landstraße als Gehweg bei Nr. 463 zur Fontanestraße in Reinigungsklasse I eingestuft ist, regelmäßig nicht gekehrt wird. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die regelmäßige Reinigung des Ringelnatzgäßchens sicher zu stellen, 2. zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Beginn des Ringelnatzgäßchens in der Fontanestraße ein Mülleimer aufgestellt werden kann.