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Erweiterung Parkerlaubnis auf Bürgersteig vor Heddernheimer Landstraße 88

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Bürgersteig vor Heddernheimer Landstraße 88 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass das Parken auf dem Bürgersteig vor der Haus Heddernheimer Landstraße 88 Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße erweitert wird. Begründung: Bis zu einem Unfall, bei dem ein Fahrzeug vermutlich aus der Titusstraße kommend, einen Schildermast auf dem Bürgersteig niederlegte, war das Parken auf dem Bürgersteig vor Haus "Heddernheimer Landstraße 88" Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße um zwei Parkplätze erweitert. Nach dem Unfall wurde das Parkerlaubnisschild an der alten Stelle nicht mehr errichtet, sondern Richtung Norden (Richtung Dillenburger Straße) an einem Straßenbeleuchtungsmast montiert.