Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung
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Bisheriger Verlauf
23.06.2021
09.09.2021
Antrag Ortsbeirat
Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung
Details im PARLIS OF_59-3_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung
Details im PARLIS OM_722_202123.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung
Details im PARLIS OF_59-3_202109.09.2021
Anregung Ortsbeirat
Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung
Details im PARLIS OM_722_2021 Partei(en): CDU