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Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung

Vorlagentyp: OFCDU
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 - Nordend beantragt eine Prüfung des Verfahrens zur Abwassergebührenerhebung für Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund der trockenen Sommer und der Aufforderung an die Bürger, Bäume zu bewässern. Ziel ist es, die Rückerstattungsbedingungen zu vereinfachen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das aktuell praktizierte Verfahren zur Gebührenerhebung aufrechterhalten werden soll.

Begründung

Die letzten Sommer waren sehr trocken. Die Stadt Frankfurt forderte ihre Bürger auf, zum Schutz vor Trockenheit auch Bäume vor den eigenen Grundstücken zu bewässern. Straßenbaum- und Gartenbewässerung wird nicht in das städtische Abwassernetz eingeleitet, unterliegt aber dennoch grundsätzlich einer Abwassergebühr. Die bisher bestehenden Möglichkeiten, die Abwassergebühr für Gartenbewässerung zurückzufordern sind hoch: alle 3 Jahre muss eine geeichte Wasseruhr erneuert und an den jeweils benutzten Außenwasserhahn angeschweißt werden. Übersteigt die durch einen Zwischenwasserzähler nachgewiesene Mengedes Abwassers 10m3 je Abrechnungsjahr, kann eine Rückerstattung der für Gartenbewässerung erhobenen Abwassergebühr ab dem 11m3 gewährt werden (die ersten 10m3 bleiben unberücksichtigt). Es werdenprom31,76 EUR erstattet. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag bei der Stadtentwässerung Frankfurt. Die Voraussetzungen (und Kosten) vor Beantragung einer Rückerstattung von Gebühren für nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitetes Abwasserbei Gartenbewässerung sind hoch und sollten vereinfacht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juni 2021Sie sind hier
    OFOF 59/3Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. September 2021OMOM 722Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der AbwassergebührenerhebungDirektanregung
  3. 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 380Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der AbwassergebührenerhebungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 3 · 08.07.2021
TO I, TOP 25
Beraten
Die Vorlage OF 59/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 4 · 09.09.2021
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 722 2021 Die Vorlage OF 59/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Mitdiskutieren

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