Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 - Nordend beantragt eine Prüfung des Verfahrens zur Abwassergebührenerhebung für Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund der trockenen Sommer und der Aufforderung an die Bürger, Bäume zu bewässern. Ziel ist es, die Rückerstattungsbedingungen zu vereinfachen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das aktuell praktizierte Verfahren zur Gebührenerhebung aufrechterhalten werden soll.
Begründung
Die letzten Sommer waren sehr trocken. Die Stadt Frankfurt forderte ihre Bürger auf, zum Schutz vor Trockenheit auch Bäume vor den eigenen Grundstücken zu bewässern. Straßenbaum- und Gartenbewässerung wird nicht in das städtische Abwassernetz eingeleitet, unterliegt aber dennoch grundsätzlich einer Abwassergebühr. Die bisher bestehenden Möglichkeiten, die Abwassergebühr für Gartenbewässerung zurückzufordern sind hoch: alle 3 Jahre muss eine geeichte Wasseruhr erneuert und an den jeweils benutzten Außenwasserhahn angeschweißt werden. Übersteigt die durch einen Zwischenwasserzähler nachgewiesene Mengedes Abwassers 10m3 je Abrechnungsjahr, kann eine Rückerstattung der für Gartenbewässerung erhobenen Abwassergebühr ab dem 11m3 gewährt werden (die ersten 10m3 bleiben unberücksichtigt). Es werdenprom31,76 EUR erstattet. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag bei der Stadtentwässerung Frankfurt. Die Voraussetzungen (und Kosten) vor Beantragung einer Rückerstattung von Gebühren für nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitetes Abwasserbei Gartenbewässerung sind hoch und sollten vereinfacht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2021Sie sind hierOFOF 59/3Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der AbwassergebührenerhebungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2021OMOM 722Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der AbwassergebührenerhebungDirektanregung
- 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 380Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der AbwassergebührenerhebungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.