Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50
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Weberstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.02.2026.
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- Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!21.10.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradständer und Durchgangssicherung an der Weberstraße/Ecke Zeißelstraße19.08.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend Mitte in folgender Weise zu ergänzen: - Das Dreieck Nordendstraße / Richard-Wagner-Straße / Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt - Das Gebiet Fichardstraße / Eschersheimer Landstraße / Fürstenbergerstraße / Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt. - Es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotentials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden.
Inhalt
Antrag vom 15.11.2018, OF 581/3
Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend Mitte in folgender Weise zu ergänzen: - Das Dreieck Nordendstraße / Richard-Wagner-Straße / Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt - Das Gebiet Fichardstraße / Eschersheimer Landstraße / Fürstenbergerstraße / Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt. - Es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotentials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 1. Oktober 2018MM 170Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend-Mitte hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
- 15. November 2018Sie sind hierOFOF 581/3Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2018OAOA 345Ergänzung der Milieuschutzsatzung NordendMitte Erhaltungssatzung Nr. 50Anregung
- 29. November 2018OMOM 4038Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendDirektanregung
- 4. April 2019STST 667Milieuschutzsatzung für das gesamte NordendStellungnahme
- 23. August 2019BB 319Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50Magistratsbericht
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 60 WochenBB 427Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfenMagistratsbericht
- 2. Januar 2020OFOF 775/3Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2020OAOA 535Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.