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Wegeverbindung Oberrad - Kaiserlei im Bereich der Bahnunterführung hier: 2. Versuch

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

im Bereich der Bahnunterführung hier: 2. Versuch Vorgang: OM 1460/17 OBR 5; ST 1195/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Radwegverbindung Oberrad - Kaiserlei mit Hessen Mobil eine Vereinbarung zu treffen, dass südlich der Bahnlinie der kurze unbefestigte Verbindungsweg zwischen dem vorhandenen Asphaltweg und der Leitplanke befestigt werden kann. Begründung: In der oben genannten Stellungnahme berichtet der Magistrat, dass das Gelände dem Bund gehöre und eine Ertüchtigung daher nicht möglich sei. Es geht hier aber nicht um den Weg entlang der Autobahn von Süd nach Nord, sondern um die Strecke bis zur Leitplanke. Dieser Abschnitt befindet sich aber nur zu einem Teil in Besitz des Bundes und zu einem größeren Teil der Stadt. Ein wenige Meter langer Matschweg soll durch etwas Schotter in ein für einen überschaubaren Zeitraum akzeptables Provisorium verwandelt werden. In seiner Stellungnahme ST 1192/2017 hat sich der Magistrat bereit erklärt am Oberforsthaus eine Vereinbarung mit "Hessen Mobil" zu treffen. Warum soll so etwas hier nicht möglich sein?