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Einrichtung Absolutes Halteverbot Am Hennsee/Baumerstraße

Vorlagentyp: OFCDU
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Hennsee/Baumerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das Eingeschränkte Halteverbot (Z. 286 StVO) in ein Absolutes Halteverbot (Z. 283 StVO) zu ändern. Begründung: Trotz Z. 286 parken regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein Absolutes Halteverbot wurde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen als es das Eingeschränkte Halteverbot tut.

Inhalt

Antrag vom 09.03.2019, OF 557/11

Betreff: Einrichtung Absolutes Halteverbot Am Hennsee/Baumerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das Eingeschränkte Halteverbot (Z. 286 StVO) in ein Absolutes Halteverbot (Z. 283 StVO) zu ändern.

Begründung: Trotz Z. 286 parken regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein Absolutes Halteverbot wurde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen als es das Eingeschränkte Halteverbot tut.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. März 2019Sie sind hier
    OFOF 557/11Einrichtung Absolutes Halteverbot Am Hennsee/Baumerstraße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Mai 2019OMOM 4645Einrichtung „Absolutes Halteverbot“ Am Hennsee/BaumerstraßeDirektanregung
  3. 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1452Einrichtung "Absolutes Haltverbot" Am Hennsee/BaumerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 31 · 13.05.2019
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4645 2019 Die Vorlage OF 557/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen