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Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen

Details im PARLIS OM_2147_2022
22.08.2022

Stellungnahme des Magistrats

Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen

Details im PARLIS ST_1921_2022
19.09.2022

Antrag Ortsbeirat

Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen

Details im PARLIS OF_556-5_2022
07.10.2022

Auskunftsersuchen

Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen

Details im PARLIS V_507_2022
Partei: CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.09.2022, OF 556/5

Betreff: Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen
Vorgang: OM 2147/22 OBR 5; ST 1921/22 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht und zukünftig umsetzen wird, um im Bereich der Bewohnerparkzonen 34 und 36 den Anwohnerinnen und Anwohnern das Parken zu ermöglichen, nachdem er die Vorschläge des Ortsbeirats abgelehnt hat?

Begründung:

Die Begründung der Ablehnung in der Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1921 basiert auf alten und nicht mehr gültigen Grundlagen. Bisher wurde lediglich das Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1010-58 in Erwägung gezogen, um eine Verbesserung der Lage herbeizuführen. Andere Maßnahmen hat man bisher völlig außer Acht gelassen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner in den oben benannten Bewohnerparkzonen ist es ein großes Ärgernis, wenn die Parkplätze durch ortsfremde Fahrzeuge zugeparkt werden. Besonders häufig stehen Lkw mit und ohne Anhänger, Sprinter und Wohnmobile ohne Bewohnerparkausweis in den Zonen.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2147
Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1921
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 507 2022 Die Vorlage OF 556/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme