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Verkehrskonzept Niederrad während Veranstaltungen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Stadtteil Niederrad während Veranstaltungen

Details im PARLIS OM_2419_2017
03.04.2018

Stellungnahme des Magistrats

Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Stadtteil Niederrad während Veranstaltungen

Details im PARLIS ST_682_2018
20.09.2022

Antrag Ortsbeirat

Verkehrskonzept Niederrad während Veranstaltungen

Details im PARLIS OF_554-5_2022
07.10.2022

Anregung Ortsbeirat

Verkehrskonzept Niederrad während Veranstaltungen

Details im PARLIS OM_2863_2022
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.09.2022, OF 554/5 Betreff: Verkehrskonzept Niederrad während Veranstaltungen Vorgang: OM 2419/17 OBR 5; ST 682/18 Der Magistrat wird gebeten für den Stadtteil Niederrad Veranstaltungen, die nicht zur Arena gehören in das Verkehrskonzept mit aufzunehmen. Im vorliegenden Fall betrifft es die Veranstaltung Wäldchestag. Grundsätzlich sollte für alle Veranstaltungen das Konzept Anwendung finden.

Begründung:

Seit mehr als 20 Jahren stellt das Thema Verkehrskonzept in Niederrad eine Thematik dar. In der ST 682 aus 2018 geht es vorwiegend um Veranstaltungen die zwischen Stadion Frankfurt Management GmbH (Betreiberin des Stadions) und der Stadt Frankfurt verhandelt wurden. Die Bürgerinnen und Bürger der Gerauer-, der Reichsforst- und der Seitenstraßen ärgern sich zu Recht über diesen Missstand. Erst in diesem Jahr wurde ein Bus durch Falschparker, in Höhe der Johann-Klotz-Straße an der normalen Weiterfahrt gehindert. Es kommt zu Rückstau und etlichen hupenden Autofahrenden. Die Absperrmaßnahmen sollen bei allen Veranstaltungen gleich gehandhabt werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 682 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2863 2022 Die Vorlage OF 554/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme