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Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.11.2015

Anregung Ortsbeirat

Nachbesserungen bei der Tempo-30-Zone im Ziegelhüttenweg

Details im PARLIS OM_4743_2015
19.02.2016

Stellungnahme des Magistrats

Nachbesserungen bei der Tempo-30-Zone im Ziegelhüttenweg

Details im PARLIS ST_373_2016
27.08.2017

Antrag Ortsbeirat

Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg

Details im PARLIS OF_549-5_2017
15.09.2017

Anregung Ortsbeirat

Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg

Details im PARLIS OM_2141_2017
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.08.2017, OF 549/5 Betreff: Geschwindigkeitsmessung im Ziegelhüttenweg Vorgang: OM 4743/15 OBR 5; ST 373/16 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Ziegelhüttenweg in Sachsenhausen - zwischen der Einmündung der Oppenheimer Landstraße in den Ziegelhüttenweg und dem Bahnübergang - schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels via Count zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und ggf. sicher zu stellen, ob die Verkehrsregel "rechts vor links" im Ziegelhüttenweg im Bereich der Einmündungen Lamboystraße voll umfänglich eingehalten wird.

Begründung:

Anwohner haben sich darüber beschwert, dass die seit rund zwei Jahren im Ziegelhüttenweg eingerichtete Tempo-30-Zone insbesondere in diesem Bereich von den Autofahrern zu wenig beachtet wird. Da in diesem Bereich viele Familien mit Kindern wohnen und dort auch die Krabbelstube "Benjamin" der Diakonie angesiedelt ist, stellen diese Geschwindigkeitsübertretungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar und führen auch zu vermeidbaren Belästigungen durch Verkehrslärm. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016 ST 373 zugesagte vorfahrtsregelnde Beschilderung ist bis heute an der Ecke Ziegelhüttenweg/Lamboystraße nicht aufgestellt worden, was zu erheblichen Unmut bei den Anliegern geführt hat.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4743 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 373 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2141 2017 Die Vorlage OF 549/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme