Bürgersteigreparatur im Wendehammer „In der Römerstadt 148 - 156“
Begründung
"In der Römerstadt 148 - 156" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass an zwei Stellen der Bürgersteig im Wendehammer In der Römerstadt 148 - 156 (in Richtung des Wendehammers der rechte Bürgersteig) repariert wird bzw. die Stolperfallen beseitigt werden. Begründung: In dem Wendehammer gegenüber dem Hauseingang In der Römer 156 (vom jeweiligen Hauseingang aus gesehen auf der Rückseite der Häuser 148 / 150 sowie 152) ist an zwei Stellen (im Bereich von zwei Bäumen) der Belag des Bürgersteigs unterbrochen. Durch den Baumbewuchs in der Straße ist die Beleuchtung der beiden Gefahrenstellen eingeschränkt. Somit ergibt sich insbesondere bei Dunkelheit eine Gefahrenquelle durch die beiden Unterbrechungen der Bürgersteigfläche.