LED-Beleuchtung mit Bewegungsmeldern für Fuß- und Radweg westlich der Jean-Monnet-Straße
Begründung
für Fuß- und Radweg westlich der Jean-Monnet-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg entlang der Jean-Monnet-Straße mit einer über Bewegungsmeldern geschalteten LED-Beleuchtung zu versehen, die den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes mit der Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer in Einklang bringt. Begründung: Dieser viel genutzte Weg ist stark abschüssig und teilweise uneben, was abends und in der dunklen Jahreszeit sowohl für Fußgänger/innen als auch für Radfahrer/innen zur Gefahr werden kann. In der Vergangenheit hat der Magistrat wiederholt dargelegt (zuletzt 2015 in der ST 1535), dass die Beleuchtung des Weges mit der Zielsetzung des Natur- und Landschaftsschutzes unvereinbar sei. Die über Bewegungsmelder geschaltete LED-Straßenbeleuchtung ist eine innovative Technologie, die bereits in mehreren Gemeinden eingesetzt wird. Damit werden Straßen- oder Wegabschnitte nur dann mit voller Lichtstärke beleuchtet, wenn sie tatsächlich genutzt werden. Ansonsten wird die Beleuchtung ausgeschaltet oder heruntergedimmt, was nicht nur insektenfreundlich, sondern auch stromsparend ist.