Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen
Begründung
Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Rottweiler Straße vor dem Haus Rottweiler Straße 4 das Hinweiszeichen "verkehrsberuhigter Bereich" (Zeichen 325.1 StVO) anzubringen und auf der Rottweiler Straße vor dem Saalbaugebäude weitere Tempo hemmende Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz wurde auf Anregung und auch mit Unterstützung des Ortsbeirats ein attraktiver Spielplatz geschaffen, auf dem zahlreiche Kinder aus den umliegenden Häusern und auch aus der weiteren Nachbarschaft spielen. Wenn man von der Werftstraße kommend in die Rottweiler Straße einbiegt ist der Platz eindeutig als Kinderspielplatz erkennbar. Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer, die den Spielplatz in hohem Tempo umfahren und damit in Kauf nehmen, Kinder, welche die Straße von ihrer Wohnung zum Spielplatz queren, zu überfahren. Würde vor dem Haus Nr. 4 das Verkehrszeichen 325.1 StVO angebracht, hieße das u.a., dass alle Autos nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürften. Die Erfahrung am ähnlich gestalteten Spielplatz auf dem sog. Schönplatz (Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße) hat leider gezeigt, dass manche Autofahrer auch dieses Verkehrszeichen unbeachtet lassen. Dort trat erst dann eine merkbare Besserung ein, nachdem Bremsschwellen auch diese Autofahrer veranlassten, langsam zu fahren.