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Geschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Frankfurter Berg und Bonames Vorgang: OM 2007/17 OBR 10; ST 2176/17 Der Magistrat gibt in seiner Stellungnahme an: Die Auswahl von Geschwindigkeitskontrollstellen unterliegt Kriterien eines ministeriellen Erlasses. Demnach sind Geschwindigkeitskontrollen primär an Unfallschwerpunkten, Unfallgefahrenpunkten und besonders schützenswerten Örtlichkeiten oder Wohngebieten mit Tempo-30-Zonen durchzuführen. An bezeichneter Stelle liegt keines der Kriterien vor, weshalb dort keine Kontrollen durchgeführt werden können. Dessen ungeachtet lassen die örtlichen Gegebenheiten dieser Verbindungsstraße ohne parkende Fahrzeuge Kontrollen auch nicht als zielführend erscheinen. Jedes auf dem Grünstreifen abgestellte (Kontroll-)Fahrzeug würde die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Kontrollen hätten dort keinen nachhaltigen Effekt. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount nicht möglich. Der Anregung (auch einer Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount) kann demnach nicht entsprochen werden.