Sicherheit der Fahrgäste bei der VGF (U-Bahn-Linie U.5)
Begründung
(U-Bahn-Linie U 5) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, zu prüfen und zu berichten und dafür zu sorgen, dass sich folgender Vorfall nicht mehr ereignen kann! Am Samstag, den 13.04.2013 gegen 12.20 an der U5 Haltestelle Marbachweg Sozialzentrum wollte ein gehbehinderter älterer Herr, der sich nur auf zwei Krücken fortbewegen konnte, in die U5 einsteigen; dabei schlossen sich plötzlich die Türen, eine Krücke wurde dabei eingeklemmt und die Bahn fuhr mit der eingeklemmten Krücke (ohne den Fahrgast) los! - Wie kann diese geschehen? - Was war mit der Türsicherheit nicht in Ordnung? - Hätte der U-Bahnfahrer nicht über die Außenspiegel diesen Vorfall bemerken müssen? Es hätten auch Körperteile, ein Arm, Hand oder Bein sein können. Auch gibt es Gehilfen, die an Bändern an den Händen befestigt werden. Dies hätte zu erheblichen Verletzungen oder zum Schlimmsten führen können! Die Sicherheit von Fahrgästen besonders bei Behinderten, Alten und Kindern ist so nicht gegeben! Begründung: Dies bedarf keiner Begründung! Zeuge: Herr Peter Buss. Der Betroffene ist dem Antragsteller bekannt.