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Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U 9, Bebauungsgebiet "Am Bonifatiusbrunnen", Bebauungsplan Nr. 820

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke

Antrag

Der Magistrat wolle prüfen und berichten:

  1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde?
  2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z.B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)?
  3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß B-Plan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden?

Begründung

Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s.o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

25
25. Sitzung OBR 12
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke