Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U 9, Bebauungsgebiet "Am Bonifatiusbrunnen", Bebauungsplan Nr. 820
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke
Antrag
Der Magistrat wolle prüfen und berichten:
- In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde?
- Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z.B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)?
- Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß B-Plan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden?
Begründung
Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s.o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
25
25. Sitzung OBR 12
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke