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Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51 bis 57

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51 bis 57

Details im PARLIS OF_439-3_2023
23.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57

Details im PARLIS OM_3604_2023
Partei(en): CDU SPD FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.01.2023, OF 439/3 Betreff: Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51 bis 57 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu verfahren: Vor den von der ABG aufgestockten Häusern Spohrstraße 51-57 wird die Parkaufstellung von Schrägparken in Parallelparken geändert, um einen ausreichenden Drehkreis für die Drehleiter der Feuerwehr und damit die Erreichbarkeit der oberen Geschosse zu gewährleisten. Für den Rest der oberen Spohrstraße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße gilt auf beiden Straßenseiten Bestandsschutz, d.h. die Parkanordnung vor allen anderen Liegenschaften ändert sich nicht.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 439/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3604 2023 Die Vorlage OF 439/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "ABG" durch das Wort "Beamten-Wohnungs-Verein" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)