Spielhalle Heddernheimer Kirchstraße 26c
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Betreiberwechsel des Wettbüros in eine Spielhalle zu überprüfen, da diese sich in der Nähe einer Grundschule befindet. Ziel ist es, die Nutzung von Spielhallen im zentralen Versorgungsbereich von Heddernheim zu verhindern und die Bebauungsstruktur zu sichern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Seit kurzem deutet sich für die Räume des bisherigen Wettbüros Heddernheimer Kirchstraße 26c durch entsprechende Kennzeichnungen im Außenbereich ein Betreiberwechsel an. Offensichtlich soll eine "Spielhalle" eröffnet werden. Es ist allgemein bekannt, dass besonders Geldspielautomaten das Suchtrisiko verstärken. Die Spielhalle befindet sich kaum 100 Meter von der Robert-Schumann-Grundschule entfernt. Nach dem Hessischen Spielhallengesetz (HSpielg) müssen Spielhallen zu Schulen der Sekundarstufen I und II einen Mindestabstand von 300 Metern einhalten. Für Grundschulen gilt dieses Gesetz leider nicht. Der Ortsbeirat begrüßt, wenn im zentralen Versorgungsbereich von Heddernheim die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur gesichert und fortentwickelt wird und die für dieses Ziel schädlichen Nutzungen, zum Beispiel Spielhallen, durch eine Änderung des Bebauungsplanes NW 82 a Nr. 1 ausgeschlossen werden.
Begründung
Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Liegt der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis vor bzw. ist ggf. dieser bereits beschieden worden?
- Sind, falls eine Erlaubnis vorliegt, dem Betreiber Auflagen erteilt worden, wenn ja, welche?
- Handelt es sich um eine "mischgebietstypische" Spielhalle mit maximal 100 qm Spielfläche und höchstens acht Spielautomaten?
- Ist dem Magistrat zum Betrieb dieser Spielhalle eine gewerbliche Umnutzung der Räume anzuzeigen und dazu eine Baugenehmigung zu erwirken und wenn ja, liegt diese vor?
- Gibt es eine rechtliche Möglichkeit, die Spielhallenerlaubnis zu versagen bzw. wieder zu entziehen, da sich diese ca. 100 Meter von der Robert-Schumann-Schule befindet und wenn nein, hält der Magistrat eine Ausweitung des HSpielG auf alle vom Gesetz nicht erfassten Schulformen für erforderlich (Grundschulen, Berufsschulen)?
- Welche Schritte unternimmt der Magistrat, um den Betrieb von Spielhallen im Zentrum von Heddernheim zu unterbinden, zum Beispiel durch eine Änderung des Bebauungsplanes?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2024Sie sind hierOFOF 434/8Spielhalle Heddernheimer Kirchstraße 26cOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2024VV 972Spielhalle Heddernheimer Kirchstraße 26cAnfrage
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1637Spielhalle Heddernheimer Kirchstraße 26cStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme