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Mögliche anteilige Erschließungskosten für Anlieger der Straße Auf der Schloßhecke

Vorlagentyp: OF BFF

Begründung

Erschließungskosten für Anlieger der Straße Auf der Schloßhecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, mit welchen anteiligen Erschließungskosten die Grundstückseigentümer entlang der Straße "Auf der Schloßhecke" beim Ausbau der Straße zwischen der Kreuzung zur Ginnheimer Waldgasse und der nördlich davon gelegenen Bebauungsgrenze zu rechen haben. Begründung: Die Stadt Frankfurt plant im Falle der möglichen Auslagerung der Diesterwegschule an den Standort Schloßhecke den Ausbau und die Erschließung dieses Teilstücks der Straße, was gemäß der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Frankfurt eine Umlage von Erschließungskosten für die Straßenanlieger nach sich ziehen kann.