Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße
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Brückenstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und - für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie - für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen. Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet der Vorlage M 69 und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethen- in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden.
Inhalt
Antrag vom 03.04.2017, OF 425/5
Betreff: Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und - für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie - für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen.
Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet der Vorlage M 69 und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethen- in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2017MM 69Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 3. April 2017Sie sind hierOFOF 425/5Querungsmöglichkeit im Verlauf der BrückenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 21. April 2017OAOA 145Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69Anregung
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1282Querungsmöglichkeiten im Verlauf der BrückenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)