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Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.03.2017

Vortrag des Magistrats

Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Details im PARLIS M_69_2017
03.04.2017

Antrag Ortsbeirat

Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße

Details im PARLIS OF_425-5_2017
21.04.2017

Anregung Ortsbeirat

Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69

Details im PARLIS OA_145_2017
Partei(en): CDU GRÜNE FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.04.2017, OF 425/5 Betreff: Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und - für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie - für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen.

Begründung:

Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet der Vorlage M 69 und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethen- in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung OA 145 2017 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 145 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 425/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)