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Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNEFDP
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Brückenstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und - für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie - für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen. Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet der Vorlage M 69 und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethen- in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden.

Inhalt

Antrag vom 03.04.2017, OF 425/5

Betreff: Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße den Einmündungsbereich der Brückenstraße mit in die Planung einzubeziehen und - für Fußgänger eine Querungsmöglichkeit über die Brückenstraße ohne Verkehrsinsel sowie - für den Radverkehr eine Durchfahrt durch die Brückenstraße und eine Querungsmöglichkeit über die Elisabethenstraße Richtung Norden zu schaffen.

Begründung: Im Verlauf der Elisabethenstraße ist zwischen dem Sanierungsgebiet der Vorlage M 69 und dem im Jahr 2015 sanierten südlichen Brückenkopf der Alten Brücke leider einzig für die Brückenstraße keine befriedigende Lösung gefunden worden: Fußgänger müssen Richtung Norden zunächst eine der Abbiegespuren überqueren und dann auf einer Verkehrsinsel auf ihr Grünsignal warten und im ungünstigen Fall noch einmal auf der Mittelinsel der Elisabethenstraße stehen bleiben. Die Brückenstraße zwischen Schulstraße und Elisabethenstraße Richtung Norden ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Dennoch nutzen viele Radfahrende diesen Abschnitt verbotswidrig, weil er die natürliche und kürzeste Verbindung aus diesem Viertel Richtung Innenstadt ist. Sie fahren über die Fußgängerampel der Elisabethenstraße und setzen sich dabei der Gefahr durch den Abbiegeverkehr von der Elisabethen- in die Brückenstraße aus. Leider kann deswegen die Brückenstraße nicht ohne gesonderte Signalregelung für den Radverkehr freigegeben werden. Diese Mängel sollen nun im Zuge der Umgestaltung der Elisabethenstraße beseitigt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. März 2017MM 69Umgestaltung der Elisabethenstraße hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 3. April 2017Sie sind hier
    OFOF 425/5Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
  3. 21. April 2017OAOA 145Querungsmöglichkeit im Verlauf der Brückenstraße Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69Anregung
  4. 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1282Querungsmöglichkeiten im Verlauf der BrückenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 11 · 21.04.2017
TO I, TOP 48
Angenommen
Anregung OA 145 2017 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 145 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 425/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPLinkeBFF
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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