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Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch ein

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Gemeinbedarfsflächen im Praunheimer Ortskern sichern

Details im PARLIS OA_271_2022
15.04.2024

Vortrag des Magistrats

Gemeindeflächen im Praunheimer Ortskern sichern

Details im PARLIS M_40_2024
09.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch ein

Details im PARLIS OF_414-7_2024
25.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40

Details im PARLIS OA_471_2024
Parteien: SPD die_farbechten-Linke

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.06.2024, OF 414/7

Betreff: Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch ein
Vorgang: OA 271/22 Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die M 40/2024 nicht zu beschließen und stattdessen die OA 271/22 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.22 beschlossen - umzusetzen.

Begründung:

Die M 40 leitet die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache ab, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z.B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. A Ähnliches ist mit einer Teilfläche der ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen ,z.B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, so dass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk betrifft dies z.B. das Areal der kath. Kirchengemeinde Sankt Marien - Kirchort Sankt Anna.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 471 2024 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 414/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)