Die Friedrich-Ebert-Siedlung braucht einen Raum für soziale Einrichtungen!
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Bisheriger Verlauf
07.04.2022
26.04.2022
Antrag Ortsbeirat
Die Friedrich-Ebert-Siedlung braucht einen Raum für soziale Einrichtungen!
Details im PARLIS OF_398-1_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Die Friedrich-Ebert-Siedlung braucht einen Raum für soziale Einrichtungen!
Details im PARLIS OM_2002_202207.04.2022
Antrag Ortsbeirat
Die Friedrich-Ebert-Siedlung braucht einen Raum für soziale Einrichtungen!
Details im PARLIS OF_398-1_202226.04.2022
Anregung Ortsbeirat
Die Friedrich-Ebert-Siedlung braucht einen Raum für soziale Einrichtungen!
Details im PARLIS OM_2002_2022 Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.04.2022, OF 398/1
Betreff: Die Friedrich-Ebert-Siedlung braucht einen Raum für soziale Einrichtungen!
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Liegenschaft Ackermannstraße 13a in der Friedrich-Ebert-Siedlung für eine soziale Einrichtung, wie beispielsweise ein Quartiersmanagement oder ein Jugendhaus in der Friedrich-Ebert-Siedlung, angemietet werden könnte. Der Magistrat soll dazu auf den Eigentümer der Liegenschaft Ackermannstraße 13a zugehen, die bis 2045 zur gewerblichen Nutzung in Erbbaurecht vergeben ist und seit langem leer steht, um anzuregen, dass dieses Gebäude hierfür zur Verfügung gestellt wird. Begründung:
Zwar besteht im Gallus bereits ein sehr erfolgreiches Quartiersmanagement, jedoch wird die Friedrich-Ebert-Siedlung hiervon kaum erreicht, da sie räumlich vom restlichen Gallus stark getrennt ist. Im Zuge der bevorstehenden Bebauung des Avaya-Geländes und der damit einhergehenden Vergrößerung dieser Siedlung ist es nun an der Zeit, hier mehr für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil zu tun und eine Einrichtung zu etablieren, die für soziale Zwecke in der Siedlung genutzt werden kann.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2002 2022 Die Vorlage OF 398/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme