Radfahren auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz
Begründung
Walter-Schwagenscheidt-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Radfahrverbot zum und auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz durch geeignete Maßnahmen (zusätzliche Beschilderungen und/oder Piktogramme, verstärkte Kontrollen etc.) durchzusetzen und über die getroffenen Maßnahmen den Ortsbeirat zu informieren. Begründung: Aus der Bürgerschaft wird immer wieder vorgetragen, dass es auf den Fußgängerwegen von der Stichstraße Bernadottestr 2-26 zum W-S-P häufig zu Beinahezusammenstößen von Radfahrern und Fußgängern kommt. Die wenigsten Radfahrer auf dem Weg vom und zum Nordwestzentrum beachten die eindeutige Beschilderung Zeichen 239 (Gehweg). Mitunter fordern die Radfahrer sogar durch Klingel eine "freie Bahn". Insbesondere auf ältere Mitbürger und mobilitätseingeschränkte Personen wird dann wenig Rücksicht genommen.