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Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.07.2007

Stellungnahme des Magistrats

Baugrundstück Bernadottestraße 57 - Kinderspielplatz sichern

Details im PARLIS ST_1093_2007
14.01.2010

Stellungnahme des Magistrats

Ungenutzte Liegenschaft in der Bernadottestraße gegenüber Haus 49

Details im PARLIS ST_167_2010
10.10.2011

Stellungnahme des Magistrats

„Dornröschenschloss“ Baugrundstück Bernadottestraße 57 Was ist seit 2007 geschehen?

Details im PARLIS ST_1087_2011
07.02.2014

Stellungnahme des Magistrats

Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8?

Details im PARLIS ST_206_2014
04.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?

Details im PARLIS ST_1651_2017
08.10.2018

Stellungnahme des Magistrats

Fragen zu Bernadottestraße 57

Details im PARLIS ST_1980_2018
06.11.2018

Antrag Ortsbeirat

Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?

Details im PARLIS OF_373-8_2018
29.11.2018

Auskunftsersuchen

Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus?

Details im PARLIS V_1076_2018
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.11.2018, OF 373/8 Betreff: Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus? Vorgang: ST 1093/07; ST 167/10; ST 1087/11; ST 206/14; ST 1651/17; ST 1980/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor mittlerweile zwei Jahrzehnten wurde für die o.a. Liegenschaft Bernadottestraße 57 sowie 57 ad eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Reihenhäusern mit je zwei Vollgeschossen sowie eine Tiefgarage erteilt. Nur zwei der fünf Reihenhäuser wurden anschließend im Rohbau errichtet, für die übrigen Bauvorhaben wurde lediglich die Baugrube ausgehoben. Weitere Baumaßnahmen haben seitdem nicht stattgefunden, die Baugenehmigung ist längst erloschen und die Liegenschaft zwischenzeitlich extrem verwildert, was immer wieder Gegenstand der Beratungen im Ortsbeirat gewesen ist und zu verschiedenen Anfragen an den Magistrat geführt hat, wann eine Fortsetzung der Baumaßnahmen oder eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Interesse des Wohnungsbaus stattfindet. Benachbart zu der Liegenschaft ist der Spielplatz Im Weimel 12 - kein schönes Bild für Kinder und eine ständige Gefahrenquelle, findet der Ortsbeirat und weist die "Lagerfeuerromantik" in der ST 1980 zurück, die in den geradezu schönmalerischen Sätzen der Verwaltung zu Ziffer 3 und 4 enthalten ist: "Der Bauzaun ist mit der Vegetation fest verwachsen". Anwohner, die mit ihren Gartengrundstücken angrenzen, speziell der Häuser Im Weimel 16ff, beklagen den Zustand der Liegenschaft, der ein Vermieten und Verkaufen der angrenzenden Häuser/Wohnungen erschwert. In mindestens einem Fall im Weimel ist es sogar zu einem Abrutschen von Grundstücksteilen gekommen, was nicht verwundert, hat der Magistrat doch selbst bereits festgestellt, dass die Baugrube seinerzeit "nicht sicher verbaut" worden ist (ST 167). Die Stellungnahmen des Magistrates haben immer wieder auf eine fehlende Handhabe gegen den Bauherrn hingewiesen und darauf, dass von dem Grundstück keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Zwischenzeitlich liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass der Bauherr selbst nicht der Grundstückseigentümer ist, sondern er nur Erbpachtnehmer der Stiftung Waisenhaus ist. Zum Leitbild dieser öffentlich milden Stiftung gehört u.a. das Bekenntnis: "Verantwortlicher Umgang mit den anvertrauten finanziellen Mitteln ist für uns selbstverständlich". In der ST 206 teilt der Magistrat mit, dass von einer "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Eigentümers", gemeint ist wohl der Bauherr, "nicht ausgegangen werden kann", da sich die Liegenschaft in der Zwangsversteigerung befinde. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Stiftung Waisenhaus überhaupt regelmäßige Pachtzahlungen erhalten und mit allen ihr auch juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hat, den Erbpachtvertrag zu lösen und das Erbbaurecht in andere Hände zu geben. Da die Stadt Frankfurt nach dem Hessischen Stiftungsgesetz die Aufsichtsbefugnis für die Stiftung Waisenhaus besitzt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb wurde dem Ortsbeirat in den vorbezeichneten Stellungnahmen die Information vorenthalten, dass das Grundstück Bernadottestraße 57 einer für gemeinhin als "stadtnah" bezeichneten öffentlich milden Stiftung gehört? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob der Erbpachtnehmer der Liegenschaft Bernadottestraße 57 -im Interesse des Stiftungsvermögens und Stiftungszwecks - einer ordnungsgemäßen Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist? 3. Welche Schritte hat die Stiftung Waisenhaus nach Kenntnis des Magistrats unternommen und unternimmt sie aktuell, um das Erbbaurecht an einen anderen Eigentümer zu vergeben mit dem Ziel, das Grundstück zügig für seriöse Wohnbauzwecke frei zu bekommen? 4. Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für die Stiftung Waisenhaus und was unternimmt die Stiftung nach Kenntnis des Magistrats ggf., damit keine Gefahren und Beschädigungen anderer Grundstücke von dieser Liegenschaft ausgehen? 5. Welche Schritte hin zu einer Fortsetzung der Bautätigkeit hat seinerseits der Magistrat seit 2014 unternommen, als er davon ausgegangen ist, "dass sich in naher Zukunft Bauwillige für das Grundstück finden lassen"?dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2007, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2018 Die Vorlage OF 373/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme