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Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet .B 904 - Nördliche Kollwitzstraße.

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.01.2014

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Details im PARLIS M_16_2014
17.01.2014

Vortrag des Magistrats

Wohnbaulandentwicklung

Details im PARLIS M_9_2014
10.03.2014

Antrag Ortsbeirat

Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet .B 904 - Nördliche Kollwitzstraße.

Details im PARLIS OF_369-7_2014
25.03.2014

Auskunftsersuchen

Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich Kollwitzstraße

Details im PARLIS V_984_2014
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.03.2014, OF 369/7 Betreff: Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße" Vorgang: M 9/14 In der M 9/2014 hat der Magistrat 15 Wohnbaulandentwicklungsgebiete mit Priorität benannt und die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Zu diesen Gebieten gehört auch das Gebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße". Vorbehaltlich des noch ausstehenden Bebauungsplanverfahrens, erscheint das Areal auch dem Ortsbeirat grundsätzlich als geeignet für die die Schaffung von Wohnraum. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass das Areal in der "Bodenschwermetallkarte" als stark bzw. sehr stark belastet ausgewiesen ist? 2. Könnte diese Schwermetallbelastung ein Ausschlusskriterium für eine wirtschaftlich sinnvolle Bebauung des Baugebiets sein, da ja vorher eine teure Bodensanierung vorgenommen werden muss?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 16 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 984 2014 1. Der Vorlage M 16 wird unter Hinweis auf V 984 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen REP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und REP