Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet .B 904 - Nördliche Kollwitzstraße.
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Neues zu Kollwitzstraße per E-MailBegründung
Baugebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße" Vorgang: M 9/14 In der M 9/2014 hat der Magistrat 15 Wohnbaulandentwicklungsgebiete mit Priorität benannt und die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Zu diesen Gebieten gehört auch das Gebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße". Vorbehaltlich des noch ausstehenden Bebauungsplanverfahrens, erscheint das Areal auch dem Ortsbeirat grundsätzlich als geeignet für die die Schaffung von Wohnraum.
Inhalt
Antrag vom 10.03.2014, OF 369/7
Betreff: Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße" Vorgang: M 9/14 In der M 9/2014 hat der Magistrat 15 Wohnbaulandentwicklungsgebiete mit Priorität benannt und die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Zu diesen Gebieten gehört auch das Gebiet "B 904 - Nördliche Kollwitzstraße". Vorbehaltlich des noch ausstehenden Bebauungsplanverfahrens, erscheint das Areal auch dem Ortsbeirat grundsätzlich als geeignet für die die Schaffung von Wohnraum. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass das Areal in der "Bodenschwermetallkarte" als stark bzw. sehr stark belastet ausgewiesen ist?
- Könnte diese Schwermetallbelastung ein Ausschlusskriterium für eine wirtschaftlich sinnvolle Bebauung des Baugebiets sein, da ja vorher eine teure Bodensanierung vorgenommen werden muss?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014MM 16Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 10. März 2014Sie sind hierOFOF 369/7Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet .B 904 - Nördliche Kollwitzstraße.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. März 2014VV 984Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich KollwitzstraßeAnfrage
- 4. Juli 2014STST 870Bodenbelastungen im geplanten Baugebiet B 904 - Nördlich KollwitzstraßeStellungnahme
- 21. September 2015OFOF 571/7Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 „Nördlich Kollwitzstraße“ - Standort „Schulprovisorium“ WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015OMOM 4787Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort „Schulprovisorium“ WesthausenDirektanregung
- 15. Februar 2016STST 296Bodenuntersuchungen im Bereich Bebuungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" WesthausenStellungnahme
- 29. August 2016Antwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 1100Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schul-provisorium" WesthausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen REP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und REP