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Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde

Vorlagentyp: OFLINKE
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
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Begründung

evangelischen Gethsemanegemeinde Das Gelände zwischen Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße gehört dem evangelischen Regionalverband. Z. Z. wird die Kirche renoviert. Geplant ist, dass die Gemeindeverwaltung und das Pfarramt in den Kirchenbau integriert wird. Ob die übrigen Gebäude, darunter das bisherige Pfarrhaus, der Kindergarten und zwei Wohnhäuser verkauft, abgerissen oder saniert werden soll, ist nicht bekannt und auch noch nicht beschlossen. Möglicherweise soll ein größerer Kindergarten auf dem Gelände des Gemeindehauses eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten - Sind dem Magistrat konkrete Pläne für die Gestaltung des Geländes zwischen der Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße bekannt? - Liegen dem Magistrat Abriss- bzw. Bauanfragen oder -anträge für das bezeichnete Areal vor? - Wenn ja, wie hat der Magistrat diese Anträge beschieden? - Das Gemeindehaus steht noch nicht unter Denkmalschutz, wohl aber das Kirchengebäude. Würde der Magistrat einen entsprechenden Antrag auf Denkmalschutz, insbesondere wegen des schönen großen Gemeindesaals unterstützen? - Sollte der Bau von Wohnungen vom Eigentümer geplant sein, würde der Magistrat darauf drängen, dass mindestens ein Anteil von 30% öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden?

Inhalt

Antrag vom 26.02.2013, OF 365/3

Betreff: Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde Das Gelände zwischen Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße gehört dem evangelischen Regionalverband. Z. Z. wird die Kirche renoviert. Geplant ist, dass die Gemeindeverwaltung und das Pfarramt in den Kirchenbau integriert wird. Ob die übrigen Gebäude, darunter das bisherige Pfarrhaus, der Kindergarten und zwei Wohnhäuser verkauft, abgerissen oder saniert werden soll, ist nicht bekannt und auch noch nicht beschlossen. Möglicherweise soll ein größerer Kindergarten auf dem Gelände des Gemeindehauses eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten - Sind dem Magistrat konkrete Pläne für die Gestaltung des Geländes zwischen der Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße bekannt? - Liegen dem Magistrat Abriss- bzw. Bauanfragen oder -anträge für das bezeichnete Areal vor? - Wenn ja, wie hat der Magistrat diese Anträge beschieden? - Das Gemeindehaus steht noch nicht unter Denkmalschutz, wohl aber das Kirchengebäude. Würde der Magistrat einen entsprechenden Antrag auf Denkmalschutz, insbesondere wegen des schönen großen Gemeindesaals unterstützen? - Sollte der Bau von Wohnungen vom Eigentümer geplant sein, würde der Magistrat darauf drängen, dass mindestens ein Anteil von 30% öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden?Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2013Sie sind hier
    OFOF 365/3Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 23. Mai 2013VV 746Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeAnfrage
  3. 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1317Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 19 · 14.03.2013
TO I, TOP 28
Beraten
Die Vorlage OF 365/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 20 · 18.04.2013
TO I, TOP 21
Beraten
Die Vorlage OF 365/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 21 · 23.05.2013
TO I, TOP 13
Angenommen
Auskunftsersuchen V 746 2013 Die Vorlage OF 365/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vierte Punkt wie folgt lautet: "Ist der Magistrat bereit, das Gemeindegebäude samt Grundstück zu kaufen, da das Nordend kein Bürgerzentrum hat?"

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Rest)
Zustimmung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme Punkte 4 und 5: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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