Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde
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- Mieterhöhungen in der Weberstraße02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kinderbetreuungsplätze im Nordend09.09.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße03.12.2021 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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evangelischen Gethsemanegemeinde Das Gelände zwischen Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße gehört dem evangelischen Regionalverband. Z. Z. wird die Kirche renoviert. Geplant ist, dass die Gemeindeverwaltung und das Pfarramt in den Kirchenbau integriert wird. Ob die übrigen Gebäude, darunter das bisherige Pfarrhaus, der Kindergarten und zwei Wohnhäuser verkauft, abgerissen oder saniert werden soll, ist nicht bekannt und auch noch nicht beschlossen. Möglicherweise soll ein größerer Kindergarten auf dem Gelände des Gemeindehauses eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten - Sind dem Magistrat konkrete Pläne für die Gestaltung des Geländes zwischen der Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße bekannt? - Liegen dem Magistrat Abriss- bzw. Bauanfragen oder -anträge für das bezeichnete Areal vor? - Wenn ja, wie hat der Magistrat diese Anträge beschieden? - Das Gemeindehaus steht noch nicht unter Denkmalschutz, wohl aber das Kirchengebäude. Würde der Magistrat einen entsprechenden Antrag auf Denkmalschutz, insbesondere wegen des schönen großen Gemeindesaals unterstützen? - Sollte der Bau von Wohnungen vom Eigentümer geplant sein, würde der Magistrat darauf drängen, dass mindestens ein Anteil von 30% öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden?
Inhalt
Antrag vom 26.02.2013, OF 365/3
Betreff: Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde Das Gelände zwischen Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße gehört dem evangelischen Regionalverband. Z. Z. wird die Kirche renoviert. Geplant ist, dass die Gemeindeverwaltung und das Pfarramt in den Kirchenbau integriert wird. Ob die übrigen Gebäude, darunter das bisherige Pfarrhaus, der Kindergarten und zwei Wohnhäuser verkauft, abgerissen oder saniert werden soll, ist nicht bekannt und auch noch nicht beschlossen. Möglicherweise soll ein größerer Kindergarten auf dem Gelände des Gemeindehauses eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten - Sind dem Magistrat konkrete Pläne für die Gestaltung des Geländes zwischen der Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße bekannt? - Liegen dem Magistrat Abriss- bzw. Bauanfragen oder -anträge für das bezeichnete Areal vor? - Wenn ja, wie hat der Magistrat diese Anträge beschieden? - Das Gemeindehaus steht noch nicht unter Denkmalschutz, wohl aber das Kirchengebäude. Würde der Magistrat einen entsprechenden Antrag auf Denkmalschutz, insbesondere wegen des schönen großen Gemeindesaals unterstützen? - Sollte der Bau von Wohnungen vom Eigentümer geplant sein, würde der Magistrat darauf drängen, dass mindestens ein Anteil von 30% öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden?Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2013Sie sind hierOFOF 365/3Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Mai 2013VV 746Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeAnfrage
- 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1317Zukunft des Geländes der evangelischen GethsemanegemeindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme Punkte 4 und 5: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)