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Linksabbieger von der Rothschildallee in die Rohrbachstraße in Richtung Günthersburgpark

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Rothschildallee in die Rohrbachstraße in Richtung Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Rothschildallee von Westen kommend in die Rohrbachstraße in Richtung Günthersburgpark in folgender Weise zu gestalten: Die nördliche der drei von Westen kommenden Spuren auf der Rothschildallee wird ab der Kreuzung Nibelungenplatz als ausschließliche Linksabbiegespur geführt. Von ihr ist sowohl das Linksabbiegen in den U-Turn vor der Kreuzung mit der Rohrbachstraße als auch das Linksabbiegen in die Rohrbachstraße ohne Störungen durch den Geradeausverkehr möglich. Diese (Linksabbiege-) Spur auf der Rothschildallee wird nach der Kreuzung mit der Rohrbachstraße für ca. 30 Meter komplett geschlossen, dann wird sie wieder als alleinige Linksabbiegespur zum U-Turn in Höhe der Einmündung der Martin-Luther-Straße ausgewiesen. Es verbleiben somit ab der Kreuzung Nibelungenplatz bis zur Höhenstraße zwei Geradeausspuren auf dem Alleenring, was ausreichend ist und waghalsige Überholmanöver auf einer dritten Spur verhindert. Nicht zuletzt dürften sich so auch die im letzten "KEBU"-Bericht des Magistrats für das Linksabbiegen von der Rothschildallee in die Rohrbachstraße beschriebenen Unfälle reduzieren lassen.