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Ein Alten- und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, über die zuständigen Fachämter im Stadtteil Gallus eine Einrichtung zur stationären Pflege älterer Menschen einzurichten und bei seiner Suche nach einem geeigneten Standort insbesondere das avaya-Gelände zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund der demographischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte besteht ein hoher Bedarf an o.g. Sozial- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl gilt dies in besonderem Maße für den Stadtteil Gallus, zumal gerade dort ein starkes Bedürfnis besteht, im heimatlichen Stadtteil inmitten des vertrauten sozialen und familiären Umfeldes in Würde zu altern. Mit der Bebauung des sogenannten avaya-Geländes an der Kleyerstraße ergeben sich neue Möglichkeiten diese wichtige Forderung der Menschen im Stadtteil zu verwirklichen.

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