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Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.01.2013

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim

Details im PARLIS EA_34_2013
28.06.2013

Stellungnahme des Magistrats

Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim

Details im PARLIS ST_950_2013
04.11.2014

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

Details im PARLIS EA_48_2014
30.03.2015

Stellungnahme des Magistrats

Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim

Details im PARLIS ST_540_2015
13.03.2017

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

Details im PARLIS OF_347-6_2017
14.03.2017

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

Details im PARLIS EA_66_2017
Partei(en): CDU GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.03.2017, OF 347/6 Betreff: Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt.

Begründung:

Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2017 einzustellen.dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 66 2017 Die Vorlage OF 347/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme