Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?
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Bisheriger Verlauf
26.10.2020
22.02.2021
28.03.2022
02.05.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße
Details im PARLIS OM_6766_2020Stellungnahme des Magistrats
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße
Details im PARLIS ST_447_2021Antrag Ortsbeirat
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?
Details im PARLIS OF_345-2_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?
Details im PARLIS OM_2084_202226.10.2020
Anregung Ortsbeirat
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße
Details im PARLIS OM_6766_202022.02.2021
Stellungnahme des Magistrats
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße
Details im PARLIS ST_447_202128.03.2022
Antrag Ortsbeirat
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?
Details im PARLIS OF_345-2_202202.05.2022
Anregung Ortsbeirat
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?
Details im PARLIS OM_2084_2022 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.03.2022, OF 345/2
Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?
Vorgang: OM 6766/20 OBR 2; ST 447/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Sachstand der Magistrat bzgl. der Durchsetzung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße berichten kann. Begründung:
Vor kurzem konnte ich Mitte März bei einem Besuch der Tornowstraße keinerlei Veränderung der Situation, wie in dem Antrag OM 6766 beschrieben, feststellen. Aus anderen Stadtteilen ist mir bekannt, dass die Bauaufsicht unter Androhung von Strafen, die Hauseigentümer aufgefordert hat die Vorgartensatzung in einer bestimmten Frist umzusetzen. Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße Der Magistrat hat gegen die ungenehmigten Stellplätze in den Vorgärten bereits in den 1990er Jahren Verfügungen erlassen. Nach erfolgten Widersprüchen wurden die Verfahren seinerzeit wegen rechtlicher Bedenken nicht weiter betrieben und letztendlich abgeschlossen. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats wird der Magistrat die entsprechenden Verwaltungsverfahren wieder aufgreifen [...]
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6766
Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2084 2022 Die Vorlage OF 345/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme