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Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

- Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, am oberen und unteren Treppen-Anfang bzw. -Ende je ein Schild Nr. 254 "Verbot für Fahrradfahren" oder je ein Zusatzschild Nr. 1012-32 "Radfahrer absteigen" anbringen zu lassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbessert und auch verbreitert. Dies hat aber - leider - auch nicht wenige rüpelhafte Radfahrer angezogen, die den Rampenteil der Treppe herunterrasen. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Schildermasten sind bereits vorhanden und jeweils mit dem Schild Nr. 239 "Gehweg" versehen. "Gehweg" alleine verdeutlicht die Situation ohne parallele Verbotsschilder offensichtlich nicht genug.

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