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Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.04.2020

Bericht des Magistrats

Fehlende Baugebiete

Details im PARLIS B_194_2020
18.05.2020

Antrag Ortsbeirat

Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße

Details im PARLIS OF_317-16_2020
26.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Fehlende Baugebiete

Details im PARLIS OM_6052_2020
Partei(en): WBE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht.

Begründung:

Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet)Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)