Ausbesserung des Bockenheimer Wiesenwegs
Begründung
Wiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 2 stellt unter der Maßgabe, dass die Anlieger sich ihrerseits mit EUR 1.000,- beteiligen, aus seinem Budget zur Co-Finanzierung der vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbesserungsarbeiten im Bockenheimer Wiesenweg einen Betrag i.H.v. bis zu EUR 4.000,- zur Verfügung Begründung: Der OBR 2 hatte mit der OM 1501 vom 24.09.2012 die Befestigung des Bockenheimer Wiesenwegs mit einer wassergebundenen Decke angeregt. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Anregung des OBR 2 zwischenzeitlich erörtert. Eine exakte Trennung der Kosten entlang der Eigentumsverhältnisse im Bockenheimer Wiesenweg ist aus Sicht des Amtes nicht möglich. Der Weg wird aber als Ost-West-Verbindung von der Öffentlichkeit genutzt, daher besteht seitens des Amtes die Bereitschaft, die Arbeiten ausführen zu lassen. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung durch den OBR 2. Das Amt denkt dabei an einen Betrag i.H.v. EUR 5.000,-. Sollte darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung der Anlieger möglich sein, so würde sich der Beitrag des OBR entsprechend reduzieren. Alle weiteren Kosten würden durch das Amt für Straßenbau und Erschließung getragen. Die Ausführung der Ausbesserungsarbeiten könnte nach Erhalt der Rückmeldung des OBR 2 im Frühjahr 2013 erfolgen.